Nutzungsbestimmungen für die Mitgliederverwaltung des TV Massenheim 1905 e.V.
1. Geltungsbereich
Diese Bestimmungen gelten für alle, die die Mitgliederverwaltung und die Trainer-App des Vereins nutzen, also Vorstand, Mitarbeitende, Übungsleiterinnen und Übungsleiter sowie weitere berechtigte Personen.
2. Zugang und Benutzerkonto
3. Zweck der Nutzung
Die Verwaltung darf nur für Vereinsaufgaben genutzt werden. Private, gewerbliche oder politische Zwecke sind nicht erlaubt, ebenso wenig Werbung oder die Kontaktaufnahme mit Mitgliedern außerhalb der Vereinsarbeit.
4. Umgang mit Daten
5. Sicherheit
6. Verbotene Handlungen
Untersagt ist, Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen, auf fremde Konten oder nicht freigegebene Bereiche zuzugreifen, Daten massenhaft abzurufen oder das System absichtlich zu stören.
7. Protokollierung
Zur Nachvollziehbarkeit und Sicherheit werden wichtige Aktionen protokolliert, zum Beispiel das Anlegen, Ändern und Löschen von Datensätzen. Diese Protokolle werden nur zu diesen Zwecken ausgewertet und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht.
8. Sperrung bei Verstößen
Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen kann der Zugang vorübergehend oder dauerhaft gesperrt werden. Weitere Schritte, auch nach DSGVO und BDSG, bleiben vorbehalten.
9. Verfügbarkeit
Der Verein bemüht sich um einen zuverlässigen Betrieb, kann aber keine ständige Verfügbarkeit garantieren. Bei Wartungen oder Störungen kann das System zeitweise nicht erreichbar sein.
10. Änderungen
Der Verein kann diese Bestimmungen anpassen. Bei wesentlichen Änderungen wirst du informiert und musst sie bei der nächsten Anmeldung erneut bestätigen.
Datenschutzhinweise für Übungsleiterinnen und Übungsleiter
In der Mitgliederverwaltung und der Trainer-App des TV Massenheim 1905 e.V. hast du Zugriff auf personenbezogene Daten unserer Mitglieder und Teilnehmenden, zum Beispiel auf Teilnehmerlisten und Anwesenheiten. Diese Daten sind vertraulich und nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geschützt.
Bitte beachte:
Diese Pflicht gilt auch nach dem Ende deiner Tätigkeit im Verein weiter. Du bist persönlich für den vertraulichen Umgang mit den Daten verantwortlich. Verstöße können nach §§ 42, 43 BDSG und Art. 83 DSGVO mit Geldbußen oder Strafen geahndet werden.